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KRITIS – Schutz und Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) stellt eine immer grössere Herausforderung dar. Die Europäische Union (EU) hat bereits Richtlinien für die EU-Mitgliedsstaaten erstellt. Die deutsche Bundesregierung kommt dieser Richtlinie mit dem KRITIS Dachgesetz nach, welches sich aktuell (Stand Februar 2025) noch in der Ausarbeitung befindet.

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8 Hauptbereiche

Die 8 Hauptbereiche in KRITIS (kritische Infrastrukturen) ergeben sich aus der Notwendigkeit, jene Sektoren zu schützen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Der Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Bereiche hätte schwerwiegende Folgen für die öffentliche Sicherheit, die Versorgung der Bevölkerung und das gesellschaftliche Leben.

  • Energie Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
  • Wasser Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung
  • Ernährung Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
  • Gesundheit Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe
  • IT & Telekommunikation Rechenzentren, Internet, Kommunikation
  • Medien & Kultur Fernsehanstalten, Zeitungen, Radio
  • Transport & Verkehr Luftfahrt, Seeschifffahrt, Schienenverkehr, Strassenverkehr, Logistik
  • Finanz- und Versicherungswesen Kreditinstitute, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister
  • Energie Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
    • Wasser Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung
      • Ernährung Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
        • Gesundheit Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe
          • IT & Telekommunikation Rechenzentren, Internet, Kommunikation
            • Medien & Kultur Fernsehanstalten, Zeitungen, Radio
              • Transport & Verkehr Luftfahrt, Seeschifffahrt, Schienenverkehr, Strassenverkehr, Logistik
                • Finanz- und Versicherungswesen Kreditinstitute, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister

An wen richtet sich das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen und gilt, wenn bestimmte Schwellenwerte wie  Größe, Leistung und Versorgungsbedeutung überschritten werden. Ein Ausfall muss erhebliche Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben.

KRITIS-Betreiber gehören einem der definierten KRITIS-Sektoren an, beispielsweise Energie, Wasser, Gesundheit, IT oder Verkehr. Ihre Dienstleistungen müssen für mindestens 500.000 Menschen relevant sein. Ziel ist es, gravierende Ausfälle und Störungen zu verhindern und so die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Sicherheitsanforderungen im KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz schreibt umfassende Sicherheitsmaßnahmen in vier Bereichen vor: physischen Schutz, organisatorische Maßnahmen, technische Schutzmaßnahmen sowie Notfallmanagement.

Zum physischen Schutz gehören Zäune, Tore, Barrieren und Zutrittskontrollen, um unbefugten Zugang zu verhindern. Organisatorische Maßnahmen umfassen die klare Festlegung von Zuständigkeiten, regelmäßige Schulungen und die Entwicklung von Sicherheitskonzepten.

Sie benötigen einen kompetenten KRITIS-Partner?

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